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Direkt neben dem geplanten Baugebiet liegen das Flora-Fauna-Habitat als Naturschutzgebiet höchster Stufe (Natura 2000) sowie das Naturschutzgebiet Am roten Steine.

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse.

Somit steht das an den Wasserkamp stoßende Gebiet unter besonderem Schutz, sein Zustand darf gesetzlich nicht verändert und muss tatsächlich sogar aktiv verbessert werden. Ein direkt angrenzendes großes Wohngebiet ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht geeignet, dies zu gewährleisten. Die notwendige Verträglichkeitsprüfung, die am Anfang aller Untersuchungen stehen müsste (die vorab anfallenden Kosten treibt dieses Zurückstellen unnötig noch weiter in die Höhe, als wenn sie gleich eingangs durchgeführt würde – falls gar nicht gebaut werden kann), wurde jedoch bisher nicht veranlasst.

Mögliche Beeinträchtigung des FFH-Gebiets wären etwa durch Licht- und Lautemissionen denkbar, durch Auswirkungen auf den Boden und verstärkte Nutzung des Gebietes durch zukünftige Anwohner/innen, sofern es nicht, dann für alle, abgesperrt würde, um zu seinem Schutz die Nutzung als Naherholungsgebiet zu verhindern. Selbst bei einer tatsächlichen Sperrung kann eine Beeinträchtigung durch die genannten und weitere Faktoren jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Unabhängig vom Schutz des Gebiets selbst ist der Wasserkamp auch aus dem Grund unbebaut zu belassen, da ansonsten der Zufluss des Grundwassers in die Innerste sowie die Belüftung der Innenstadt, ebenfalls über die Innerste, beeinträchtigt werden können. Die mit der Bebauung einhergehende Flächenversiegelung des Bodens mit Beton an sich ist schon aus pragmatischen Gründen wie den möglichen Folgen von Dürreschäden und größerer Hochwassergefahr abzulehnen.

Da das FFH-Gebiet auch europäischem Recht unterliegt, legten die Bürgerinitiativen Anfang 2021 Beschwerde gegen das Vorgehen der Verwaltung bei der Europäischen Kommission ein.